Genehmigung

Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ der SKG
Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für:
Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss  Art. 1.11 AR. Falls der Rasseklub besondere Bedingungen an die Homologation dieses Titels geknüpft hat, müssen diese erfüllt sein.  Für die Homologation des Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ muss zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 11 Monaten und einem Tag bestehen (z. B. vom 1. Januar 2011 bis 1. Dezember 2011), dies rückwirkend per 1. Januar 2016.


Homologation des Titels „Schweizer Ausstellungs-Champion“ der SKG
Der Titel „Schweizer Ausstellungs-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die ab 1. Januar 2016 drei CAC von 3 verschiedenen Richtern – davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR – erhalten haben. Die Homologation des Titels erfolgt ohne besondere Bedingungen des Rasseklubs und ohne zeitliche Beschränkung. Der Titel berechtigt zum Start in der Champion-Klasse (ChK).